Annahme

Hier finden Sie eine Auflistung unserer Annahmepreise, gültig ab dem 01.01.2024.

Bitte Beachten Sie, dass bei einer Annahmemenge unter 2t ein Kleinmengenzuschlag von 5,00€ netto erhoben wird.

MaterialTonne
Boden & Steine
siebfähig (hell)
Einhaltung Vollzugshinweise
8,00 €
Boden & Steine
siebfähig (dunkel)
Einhaltung Vollzugshinweise
20,00 €
Boden & Steine
bindig (Lehm)
Einhaltung Vollzugshinweise
auf Anfrage
Boden & Steine
Oberboden, siebfähig
Einhaltung Vollzugshinweise
8,00 €
Boden & Steine
schuttdurchsetzt (max. 10 % Schuttanteil)
Einhaltung Vollzugshinweise
22,00 €
Boden & Steine
mit Grasnarbe (max. 10% Grasnarbe)
Einhaltung Vollzugshinweise
25,00 €
Ziegel
sortiert
Einhaltung Vollzugshinweise
22,00 €
Ziegel
unsortiert
Einhaltung Vollzugshinweise
45,00 €
Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen & Keramik22,00 €
Straßenaufbruch
teerfrei
Einhaltung Vollzugshinweise
17,00 €
Beton
ohne Armierung bis 60x60x30 cm
Einhaltung Vollzugshinweise
3,00 €
Beton
ohne Armierung größer 60x60x30 cm
Einhaltung Vollzugshinweise
4,00 €
Beton
armiert bis 60x60x30 cm
Einhaltung Vollzugshinweise
5,00 €
Beton
armiert größer 60x60x30 cm
Einhaltung Vollzugshinweise
8,00 €
Altholz
A I bis A III*
65,00 €
Baumstubben*48,00 €
Stammholz
(Länge bis 3,00 m , ø max 40 cm)*
48,00 €
Stammholz
(Länge ab 3,00 m , ø max 40 cm)*
18,00 €
Strauchwerk*48,00 €
Grasnarbe
ohne Fremdbestandteile
48,00 €
Rasenschnitt
Laub*
48,00 €
Baumischabfälle280,00 €84,00 €
Dämmwolle300,00 €85,00 €
Asbestauf Anfrage
Dachpappe (Kategorie 1)
Stückgröße L x B x D bis 1,50 m x 0,80 m x 10 mm
Dachpappe mit wenigen Verunreinigungen bis max. 5 Vol.-%, frei von Styropor
auf Anfrage
Dachpappe (Kategorie 2)
Stückgröße L x B x D größer 1,50 m x 0,80 m x 10 mm
bis 2,00 m x 1,20 m x 10mm (Styropor bis 30 mm)

Dachpappe mit wenigen Verunreinigungen über 5 Vol.-% bis max. 20 % Vol.-%
auf Anfrage
Schrott, KabelKostenlos

Alle Preise verstehen sich rein netto, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und frei Werk.

Der zur Entsorgung überlassene Abfall bleibt bis zur ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Beseitigung lt. § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz im Eigentum des Abfallerzeugers. Transportkosten sind separat anzufragen.

Des Weiteren verpflichtet sich der Abfallerzeuger keine kontaminierten Materialien zu liefern.
Mit der Auftragserteilung erkennen Sie unsere Geschäfts- & Zahlungsbedingungen an.

* Kleinmengenzuschlag entfällt

Wir freuen uns auf Sie!